
Unfall
Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie bei der
- Abwicklung mit der Versicherung
- Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.
Wir vertreten Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Führerschein
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Wir vertreten Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Führerschein
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – wir kümmern uns um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!
Wir vertreten Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Führerschein
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht: Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Heil und Fachanwalt für Verkehrsrecht Benedikt Dimmerling
Wir vertreten Sie bei allen Fällen rund um den Straßenverkehr. Zum Beispiel:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Führerschein
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Vermeiden Sie mühselige Prozesse – wir kümmern uns um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!
Unser Sekretariat ist durchgehend von 8-17 Uhr besetzt.
Gerne können Sie auch nach der Arbeit abends vorbeikommen.
Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.
Direkt anrufen und beraten lassen: (0661) 96 89 96 51
Nach einem Verkehrsunfall unterstützen wir Sie bei der
Wir beraten und vertreten Sie bei
In einem Strafprozess stehen wir als Anwälte an Ihrer Seite, z. B. bei
Wir bieten eine professionelle, schnelle, effiziente:
Langjährige Erfahrung
Wir begleiten schon seit vielen Jahren Mandanten im Verkehrsrecht. Durch unsere Erfahrung können wir uns gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Einsatzbereitschaft & effizientes Arbeiten
Neben der schnellen Abwicklung von Routinefällen zu Bußgeldern und Sachschäden stehen wir Ihnen auch bei heiklen strafrechtlichen Fällen als Experten zur Seite.
Keine Schuld – Keine Kosten
Wenn Sie keine Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Wir kümmern uns dabei um die direkte Abwicklung mit der Versicherung.
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie innerhalb von 24h zurück!